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   OLG Hamm, 04.08.1992 - 15 W 202/92   

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https://dejure.org/1992,6815
OLG Hamm, 04.08.1992 - 15 W 202/92 (https://dejure.org/1992,6815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.1992 - 15 W 202/92 (https://dejure.org/1992,6815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 1992 - 15 W 202/92 (https://dejure.org/1992,6815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGG §§ 142, 159; BGB §§ 21, 22
    Amtslöschungsverfahren zur Durchsetzung der Vereinsklassenabgrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 142 § 159; BGB § 21 § 22
    Voraussetzungen der Amtslöschung eines Vereins; Prüfung des Satzungsinhalts

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 7 T 676/91
  • OLG Hamm, 04.08.1992 - 15 W 202/92

Papierfundstellen

  • DB 1993, 89
  • Rpfleger 1993, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 2 Z 38/77
    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1992 - 15 W 202/92
    Entgegen der in der Literatur geübten Kritik folgt der Senat der Rechtsprechung des BayObLG (BayObLGZ 1978, 87, 89), dass ein Amtslöschungsverfahren zur Durchsetzung der Vereinsklassenabgrenzung nach den §§ 21, 22 BGB nur durchgeführt werden kann, wenn bereits bei der Eintragung aus der Satzung hervorgegangen ist, daß der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Denn ein öffentliches Interesse an der Beseitigung der Eintragung liegt stets dann vor, wenn der als Idealverein in das Vereinsregister eingetragene Verein in Wirklichkeit nach seiner Satzung ein wirtschaftlicher Verein ist (OLG Hamm, Beschluss vom 04.08.1992, 15 W 202/92, juris Rn. 30 m.w.N.; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl. 2016, Rn. 4759; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl. 2016, Rn. 1421).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Denn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Beseitigung der Eintragung liegt stets dann vor, wenn der als Idealverein in das Vereinsregister eingetragene Verein in Wirklichkeit nach seiner Satzung ein wirtschaftlicher Verein ist (OLG Hamm, Beschluss vom 04.08.1992, 15 W 202/92, juris Rn. 30 m.w.N.; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl. 2016, Rn. 4759; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl. 2016, Rn. 1421).
  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Denn ein öffentliches Interesse an der Beseitigung der Eintragung liegt stets dann vor, wenn der als Idealverein in das Vereinsregister eingetragene Verein in Wirklichkeit nach seiner Satzung ein wirtschaftlicher Verein ist (OLG Hamm, Beschluss vom 04.08.1992, 15 W 202/92, juris Rn. 30 m.w.N.; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl. 2016, Rn. 4759; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl. 2016, Rn. 1421).
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